+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Ein Mobilfunkanbieter darf seinen Kunden nicht vorschreiben, dass sie ihren Internetzugang nur mit Smartphones, Tablets und anderen mobilen Geräten nutzen dürfen. Der Ausschluss kabelgebundener Geräte verstößt gegen die Endgerätefreiheit in der EU und ist unwirksam. Das hat das LG München I nach einer Klage des vzbv entschieden (Az. 12 O 6343/20).
Source: DATEV