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Hartz IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf Kostenübernahme für die Beschaffung zusätzlicher FFP 2-Masken durch das zuständige Jobcenter. Dies entschied das SG Osnabrück in zwei einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Az. S 50 AS 39/21 ER und S 50 AS 51/21 ER).
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