Die Zuordnung der aus Gewinnanteilen an einer Mitunternehmerschaft resultierenden Einkommensteuerschuld zu den insolvenzrechtlichen Forderungskategorien betrifft die Einkommensteuerfestsetzung; hierüber ist deshalb lt. BFH nicht im Gewinnfeststellungsverfahren zu entscheiden (Az. X R 26/14).
Source: DATEV STeuer
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