+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das LG Frankfurt hat die Klagen von Diskotheken- bzw. Kinobetreibern auf Entschädigung aus sog. Betriebsschließungsversicherungen nach behördlich angeordneten Schließungen zum Schutz vor einer Infektion mit Sars-CoV-2 abgewiesen (Az. 2-08 O 186/20 und 2-08 O 147/20).
Source: DATEV