Der BGH hat ein Urteil des sog. Dieselskandals aufgehoben und an das OLG Naumburg zurückverwiesen, weil das Berufungsgericht nicht festgestellt hat, dass nicht nur bei der Muttergesellschaft, sondern auch bei der Audi AG eine auf arglistige Täuschung des Kraftfahrtbundesamtes und letztlich der Fahrzeugerwerber gerichtete Strategieentscheidung getroffen wurde oder für die Audi AG handelnde Personen an der von der Muttergesellschaft getroffenen Entscheidung zumindest beteiligt waren (Az. VI ZR 505/19).
Source: DATEV
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