Der EuGH hebt das Urteil des EuG auf, mit dem der Beschluss der EU-Kommission, die für vier spanische Profifußballvereine geltende Steuerregelung als staatliche Beihilfe einzustufen, für nichtig erklärt wurde. Die Klage des Fútbol Club Barcelona gegen diesen Beschluss ist rechtskräftig abgewiesen (Rs. C-362/19 P).
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