Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Vereinigung mehrerer Kirchengemeinden zu einer neuen Gemeinde Grunderwerbsteuer auslöst, wenn zu deren Vermögen Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft gehörten und die neue Gemeinde sämtliche Anteile an dieser Kapitalgesellschaft erwirbt (Az. II R 24/21).
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