Der BFH hatte zu entscheiden, ob die bisherige BFH-Rechtsprechung zum fehlenden Finanzierungszusammenhang in Fällen der nachträglichen Glättung des nach einer Betriebsprüfung erhöhten Gewinns auch im Rahmen des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG n. F. zu beachten ist (Az. I R 31/15).
Source: DATEV STeuer
Neueste Kommentare