+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Zweifel daran, ob ein Asylbewerber seinen Aufenthaltsort fortlaufend bekannt gegeben hat, stehen einem Anspruch auf sog. Analog-Leistungen nach § 2 AsylbLG entgegen. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 20 AY 1/21 B ER).
Source: DATEV