Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde einer Arzneimittelfirma gegen einen Beschluss des VG Potsdam zurückgewiesen. Das OVG sah die erhobenen Vorwürfe gegen die Antragstellerin bei summarischer Prüfung als bestätigt an (Az. 5 S 17/20).
Source: DATEV
Neueste Kommentare