Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil es den Europäischen Haftbefehl nicht ordnungsgemäß umsetzt. Die Kommission hat Deutschland außerdem aufgefordert, seinen Verpflichtungen zur Bekämpfung der Geldwäsche nachzukommen und die 4. Geldwäscherichtlinie ordnungsgemäß umzusetzen.
Source: DATEV
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