Das FinMin Rheinland-Pfalz weist auf die am Ende des Jahres ablaufende Frist hin, innerhalb derer öffentliche Einrichtungen beim Finanzamt erklären können, wie sie künftig umsatzsteuerlich zu behandeln sind. Die Frist sei gesetzlich festgeschrieben und daher nicht verlängerbar.
Source: DATEV STeuer
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