Ein Landwirt aus Ostwestfalen ist dem Grunde nach verpflichtet, dem örtlich zuständigen Stromnetzbetreiber Aufwendungsersatz für den jahrelangen vertragslosen Stromverbrauch in seinem Schweinestall zu zahlen. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden (Az. I-27 U 19/19).
Source: DATEV
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