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Das OLG Nürnberg hat die Berufung des Klägers, welcher u. a. von der Süddeutschen Zeitung sowie zwei Redakteuren wegen von ihm behaupteter falscher Berichterstattung einen Schadensersatzbetrag in Höhe von ca. 78 Millionen Euro verlangt, zurückgewiesen (Az. 3 U 2445/18).
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