Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob es zulässig ist, eine Wertaufstockung nach § 20 Abs. 2 UmwStG 1995 vorzunehmen, wenn zwar die Summe der Teilwerte der eingebrachten Einzelwirtschaftsgüter – nicht jedoch der Teilwert des eingebrachten (Teil-)Betriebs als Sachgesamtheit – über dem Buchwert des eingebrachten (Teil-)Betriebs liegt (Az. I R 33/14).
Source: DATEV STeuer
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