Der BGH hat sich erstmals zur Thematik des sog. Thermofensters geäußert und klargestellt, dass die Entwicklung und der Einsatz der temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems (Thermofenster) für sich genommen nicht ausreichen, um einen Schadenersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu begründen (Az. VI ZR 433/19).
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