Die Bundesregierung hat die Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD beschlossen, die eine Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) vorsieht. Die beschlossenen Änderungen sehen vor, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.04.2021 zu verlängern.
Source: DATEV
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