Verweigert ein Soldat den Befehl zur Teilnahme an einem Impftermin, liegt darin ein Dienstvergehen, das mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet werden kann. Dies hat das BVerwG in einem Beschwerdeverfahren entschieden (Az. 2 WNB 8.20).
Source: DATEV
Verweigert ein Soldat den Befehl zur Teilnahme an einem Impftermin, liegt darin ein Dienstvergehen, das mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet werden kann. Dies hat das BVerwG in einem Beschwerdeverfahren entschieden (Az. 2 WNB 8.20).
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