+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Mit einer kleinen Gesetzesänderung will der Bundesrat den Kampf gegen bandenmäßige Steuerhinterziehung verbessern. Die Länderkammer hat nun einen Gesetzentwurf (19/25819) eingebracht, nach dem die Wörter „Umsatz- oder Verbrauchssteuern“ durch „Steuern“ ersetzt werden sollen. Dadurch würde jede bandenmäßige Steuerhinterziehung als schwerwiegende Tatbegehung eingestuft.
Source: DATEV