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Das VG Koblenz hat einen gegen die Gestaltung der Stimmzettel für die rheinland-pfälzische Landtagswahl 2021 gerichteten Eilantrag als unzulässig abgelehnt. Rechtsbehelfe, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren bezögen, seien nach dem Landeswahlgesetz im Vorfeld der Wahl grundsätzlich nicht statthaft (Az. 5 L 1163/20).
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