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Das Schreiben regelt die Vorgehensweise für die Bekanntgabe eines Steuerverwaltungsaktes an sowie für Vollstreckung gegen eine Gesellschaft in der Rechtsform einer Britischen Limited mit Ort der Geschäftsleitung im Inland sowie deren Rechtsnachfolger mit Ablauf des Übergangszeitraums am
31. Dezember 2020 (Az. IV A 3 – S-0284 / 20 / 10006 :003).
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