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Das VG Neustadt/Wstr. hat Klagen von Landespolizeibeamten und -beamtinnen abgewiesen, die eine Weiterverwendung in dem bis Ende 2018 in ihren jeweiligen Dienststellen im Bereich des Polizeipräsidiums Westpfalz angewandten Arbeitszeitmodell „Doppelschlag“ erreichen wollten (Az. 1 K 156/20 u. a.).
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