Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass über das Ausland abgewickelte Goldgeschäfte im Inland zu gewerblichen Einkünften führen und dem negativen Progressionsvorbehalt unterliegen können (Az. 5 K 3305/17).
Source: DATEV
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass über das Ausland abgewickelte Goldgeschäfte im Inland zu gewerblichen Einkünften führen und dem negativen Progressionsvorbehalt unterliegen können (Az. 5 K 3305/17).
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