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Durch eine Neuregelung im Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wird für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 die generelle Verpflichtung zur monatlichen Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Neugründungsfällen ausgesetzt. Der UStAE wird entsprechend in Abschnitt 18.7 durch das BMF geändert (Az. III C 3 – S-7346 / 20 / 10001 :002).
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