Das VG Koblenz hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der Entzug der Fahrerlaubnis auch dann keine unzumutbare Härte begründet, wenn der Betroffene wegen der Corona-Pandemie besonders auf das Führen eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist (Az. 4 L 1078/20.KO).
Source: DATEV
Neueste Kommentare