Das BVerfG hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die den Zugang des Betroffenen im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zu Informationen (u. a. Lebensakte des verwendeten Messgeräts, Eichschein und sog. Rohmessdaten) betrifft, die nicht Teil der Bußgeldakte waren (Az. 2 BvR 1616/18).
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