Ein Trainer in einem Sportverein kann als selbständig tätiger Lehrer im Sinne von § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und damit beitragspflichtig sein. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 3 R 305/18).
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