+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das Land Nordrhein-Westfalen muss mit einem ehemaligen Polizeidiensthundeführer aus Dortmund keinen Pflegevertrag für die außer Dienst gestellte Schäferhündin Wilma abschließen. Das Begehren des Klägers, so einen Zuschuss für die Pflege in Höhe von 26 Euro monatlich sowie die Übernahme der Tierarztkosten zu erreichen, hatte beim OVG Nordrhein-Westfalen keinen Erfolg (Az. 6 A 448/19).
Source: DATEV