Der BFH hat sich mit der Frage, ob die Ermittlung eines gezahlten Zwischengewinns aus der Beteiligung an einem ausländischen Investmentfonds ohne Berücksichtigung von Ertragsausgleichsbeträgen zu erfolgen hat, wenn ein Ertragsausgleich i. S. von § 9 InvStG nicht kontinuierlich für alle Ertragsarten des Investmentvermögens durchgeführt wird, auseinandergesetzt (Az. VIII R 13/18).
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