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Der EuGH erklärt eine Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der Verpflichtungszusagen eines Unternehmens zur Wahrung des Wettbewerbs auf den Märkten (hier: Beschränkungen in Bezug auf die Bereitstellung von Pay-TV-Diensten) für bindend erklärt wurden (Rs. C-132/19 P).
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