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Das Bundeskabinett hat auf Grundlage eines Monitoringberichts des RWI – Leibniz – Institut für Wirtschaftsforschung e.V. festgestellt, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes auch 2021 wieder den sog. Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer in voller Höhe erhalten können. Demnach haben die Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland den Zielwert für eine Reduzierung ihrer Energieintensität vollständig erreicht.
Source: DATEV