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Die Bayerische Staatsregierung hat den Rahmen für die Abwicklung der bayerischen Lockdown-Hilfe festgelegt. Damit unterstützt der Freistaat die Unternehmen und Selbständigen in den Landkreisen Berchtesgadener Land und Rottal-Inn sowie den Städten Augsburg und Rosenheim, die vom früheren Lockdown betroffen waren.
Source: DATEV