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Zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit darf das Einwohnermeldeamt auf Anforderung der Bußgeldstelle ein Pass- oder Personalausweisfoto des vermutlichen Fahrers zum Zwecke der Fahreridentifizierung übersenden. So entschied das OLG Koblenz (Az. 3 OWi 6 SsBs 258/20).
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