+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Die Bundesregierung hatte entschieden, den von der Thomas Cook-Insolvenz betroffenen Pauschalreisenden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den Differenzbetrag zwischen ihren Zahlungen und dem, was sie aufgrund ihres Sicherungsscheins von der Zurich-Versicherung oder von dritter Seite erhalten haben, auszugleichen. Anmeldungen zur Ausgleichszahlung des Bundes werden lt. BMJV grundsätzlich nur bis zum 15. November 2020 berücksichtigt.
Source: DATEV