Das BMF gibt die Verlängerung des DBA-Frankreich zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie bekannt (Az. IV B 3 – S-1301-FRA / 19 / 10018 :007).
Source: DATEV
Neueste Kommentare