Urenkeln steht für eine Schenkung jedenfalls dann lediglich der Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro zu, wenn Eltern und Großeltern noch nicht vorverstorben sind. Dies entschied der BFH (Az. II B 39/20 (AdV)).
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Urenkeln steht für eine Schenkung jedenfalls dann lediglich der Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro zu, wenn Eltern und Großeltern noch nicht vorverstorben sind. Dies entschied der BFH (Az. II B 39/20 (AdV)).
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