Der Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix e.V. konnte seinen Vertrag mit der Vermarktungsagentur für Sportrechte Lagardère Sports Germany GmbH, die inzwischen als SPORTFIVE Germany GmbH firmiert, nicht wirksam kündigen und ist deshalb zum Schadensersatz verpflichtet. So entschied das OLG Karlsruhe (Az. 15 U 137/19).
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