Das BMF hat in seinem Schreiben die Umsatzsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen aufgrund des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 angepasst (Az. III C 3 – S-7140 / 19 / 10002 :007).
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