Das LG Coburg gab der Klage einer Supermarktkundin auf Schadensersatz nach einem Sturz teilweise statt, weil der Supermarktbetreiber bei Reinigungsarbeiten keine Sicherungsmaßnahmen ergriffen und hierdurch seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte (Az. 24 O 76/18).
Source: DATEV
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