Das VG Osnabrück hat vier Klagen von Polizeibeamten, die sich gegen die Ankündigung der Rückforderung von Schichtzulagen und die Einstellung der Zahlung derselben für die Zukunft durch die Polizeidirektion Osnabrück gewandt hatten, abgewiesen (Az. 3 A 350/18 u. a.).
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