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Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die personelle Verflechtung vorliegt, wenn die zu je 1/3 an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter neben einem mit 1 % beteiligten Nur-Besitz-Gesellschafter mit je 33 % an der Besitzgesellschaft beteiligt und zu deren Geschäftsführern bestellt, jedoch nicht nachweislich von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sind (Az. IV R 4/17).
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