Das BMF hat die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug in Bezug auf das Vorhandensein einer ordnungsgemäßen Rechnung aufgrund mehrerer EuGH- und BFH-Entscheidungen neu geregelt (Az. III C 2 – S-7286-a / 19 / 10001 :001).
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Das BMF hat die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug in Bezug auf das Vorhandensein einer ordnungsgemäßen Rechnung aufgrund mehrerer EuGH- und BFH-Entscheidungen neu geregelt (Az. III C 2 – S-7286-a / 19 / 10001 :001).
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