Mietfahrräder eines bundesweit tätigen Anbieters dürfen in Düsseldorf jedenfalls vorläufig weiter im öffentlichen Straßenraum – insbesondere auf Gehwegen – abgestellt werden. Das hat das VG Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden (Az. 16 L 1774/20).
Source: DATEV
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