Das LG München I entschied, dass es sich bei einer von einem Grafiker angefertigten Karikatur der beiden Profifußballer Franck Ribéry und Arjen Robben mit dem verwendeten Slogan „The Real Badman & Robben“ um ein schutzfähiges (Gesamt-)Werk handelt (Az. 21 O 15821/19).
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