Das OLG Karlsruhe hat zu der in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittenen Frage zur Werbekennzeichnung von Instagram-Postings entschieden, dass das Setzen von „Tap Tags“ in Instagram-Posts von Influencern ohne Kennzeichnung als Werbung einen Wettbewerbsverstoß darstellt (Az. 6 U 38/19).
Source: DATEV
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