Wird eine Durchsuchungsanordnung aufgehoben, hat das Finanzgericht die Rechtswidrigkeit der im Rahmen der Durchsuchung durchgeführten Sachpfändung auf Antrag festzustellen. Die Entscheidung des BFH stärkt die Rechte der von Vollstreckungsmaßnahmen betroffenen Schuldner (Az. VII R 6/18).
Source: DATEV STeuer
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