Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren gegen die BStBK und ihre Mitglieder wegen der Exklusivvergabe der sog. elektronischen Vollmachtsdatenbank an die DATEV eG eingestellt. Mit der Zusage, die Vollmachtsdatenbank künftig im Eigenbetrieb zu führen, konnte die BStBK erreichen, dass die Online-Anwendung mit ihren bisherigen Funktionalitäten bestehen bleibt. Das Bundeskartellamt hat anerkannt, dass die DATEV eG der technische Dienstleister der Übergangslösung ist, die sich nun in Vorbereitung befindet.
Source: DATEV STeuer
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