Die EU-Kommission hat Statistiken über die Verwendung der in 2015 eingeführten kleinen einzigen Anlaufstelle (KEA) veröffentlicht. KEA dient zur Erhebung und Übermittlung der Mehrwertsteuer für Telekommunikation, Rundfunk und elektronische Dienste, die grenzüberschreitend an Verbraucher in den EU-Mitgliedstaaten erbracht werden. KEA wird durch das in 2017 verabschiedete MwSt-Paket für den elektronischen Handel ab 2021 zu einem One-Stop-Shop ausgeweitet.
Source: DATEV STeuer
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