Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein in einer Summe gezahltes „Gestattungsentgelt“ für eine auf unbestimmte Laufzeit vereinbarte Überlassung von Flächen zur Herstellung baurechtlicher Ausgleichsmaßnahmen im Zuge einer Kraftwerkserrichtung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG auf mehrere (hier: 25) Jahre verteilt werden kann (Az. VI R 34/17).
Source: DATEV STeuer
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