Das BMF teilt die Änderung des Schreibens vom 28. September 2018 zum Amtlichen Muster für den Investmentanteil-Bestandsnachweis mit. Es ist für Bescheinigungen anzuwenden, die ab dem 7. August 2019 ausgestellt werden (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 16 / 10012 :009).
Source: DATEV STeuer
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